Bruno Wenner Fahrzeugteile - Ravensberger Str. 59, D-33775 Versmold

AGB


§ 1 Allgemeines

Alle Lieferungen und Leistungen von Bruno Wenner Fahrzeugteile erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Bruno Wenner Fahrzeugteile und dem Kunden schriftlich vereinbart worden sind.


§ 2 Vertragsschluss bei Bestellungen im Internet

Sämtliche Angebote von Bruno Wenner Fahrzeugteile im Internet stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei Bruno Wenner Fahrzeugteile Waren zu bestellen und sind stets freibleibend. Durch die Bestellung der gewünschten Waren im Internet, per E-Mail, Telefon, Telefax oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Das Angebot ist spätestens verbindlich, wenn es die jeweilige Schnittstelle zu Bruno Wenner Fahrzeugteile passiert hat. Bruno Wenner Fahrzeugteile ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.


§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer (z. Zt. 19%) ab Betriebssitz von Bruno Wenner Fahrzeugteile. Kosten für Transporte, Verpackung oder Versicherung werden gesondert berechnet.
Zahlungen erfolgen entweder per Überweisung nach Rechnungsstellung, Nachnahme, gegen Vorkasse oder per Bankabbuchung. Bestellungen aus dem Ausland werden nur gegen Vorkassezahlung angenommen und abgewickelt.
Werden die vereinbarten Zahlungsbedingungenen vom Kunden nicht eingehalten, so hat dieser Bruno Wenner Fahrzeugteile den Verzugsschaden, mindestens in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, zu ersetzen.
Mit Aktualisierung der Internet-Seiten werden alle früheren Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Internet-Seiten.


§ 4 Widerrufsrecht

Ist der Kunde ein Verbraucher, so hat er innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware das Recht, seine Willenserklärung auf Abgabe der Bestellung zu widerrufen. Eine Begründung des Widerrufs ist nicht erforderlich. Der Widerruf hat schriftlich oder auf einem anderweitigen dauerhaften Datenträger (z.B. Telefax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der bestellten Ware an

Classic-Center-Versmold
Fa. Bruno Wenner
Ravensberger Str. 59
D-33775 Versmold

zu erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Im Falle eines Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, bereits erhaltene Waren unverzüglich, spätestens innerhalb einer Frist von sieben Tagen an Bruno Wenner Fahrzeugteile zurückzusenden. Nach Eingang des Widerrufs ist Bruno Wenner Fahrzeugteile verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Die Rücksendung der Ware im Falle des berechtigten Widerrufs geschieht auf Kosten und Gefahr von Bruno Wenner Fahrzeugteile.
Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren Bestellwert insgesamt bis zu 40 Euro beträgt, hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Sofern der Kunde die Verschlechterung, den Untergang oder eine anderweitige Unmöglichkeit der Rückgabe der Ware zu vertreten hat, ist er gegenüber Bruno Wenner Fahrzeugteile zum Ersatz der Wertminderung oder des entstandenen Schadens verpflichtet.
Ein Rückgaberecht nach § 4 Abs. 1 besteht insbesondere nicht in den folgenden Fällen:
bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder die aufgrund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.

§ 5 Lieferung, Lieferzeiten

Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung den Betrieb von Bruno Wenner Fahrzeugteile verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Lieferfrist ist unverbindlich, sie beträgt im Allgemeinen drei Werktage.
Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass Bruno Wenner Fahrzeugteile selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
Schadensersatz bei verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, soweit bei Bruno Wenner Fahrzeugteile kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Ware gesondert ausgezeichnet ist.
Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Bruno Wenner Fahrzeugteile nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den oben genannten Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der entsprechenden Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum von Bruno Wenner Fahrzeugteile bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung ihr gegen den Kunden zustehender Ansprüche.
Während dieser Zeit dürfen die Gegenstände weder weiterveräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt, noch innerhalb der Gewährleistungspflicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden.
Von einer Pfändung, von einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung der Rechte von Bruno Wenner Fahrzeugteile ist diese vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.
Für sämtliche schuldhaften Beeinträchtigungen des Vorbehaltseigentums von Bruno Wenner Fahrzeugteile hat der Kunde rechtlich einzustehen.


§ 7 Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden

Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von einem Tag nach Entdeckung schriftlich, telefonisch oder via E-Mail bei Bruno Wenner Fahrzeugteile gemeldet werden. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung gemäß § 8 für diese Mängel.
Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der Kunde dies sofort beim Spediteur/Frachtdienst zu reklamieren und die Annahme zu verweigern. Zudem ist unverzüglich mit Bruno Wenner Fahrzeugteile unter Anzeige der Schäden Kontakt aufzunehmen.
Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdecken an Bruno Wenner Fahrzeugteile zu melden.


§ 8 Gewährleistung

Bruno Wenner Fahrzeugteile gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Der Kunde hat während der Gewährleistungsfrist zunächst das Recht auf Nachbesserung. Bruno Wenner Fahrzeugteile ist berechtigt, den mangelbehafteten Gegenstand teilweise oder vollständig zu reparieren oder auszutauschen.
Können Mängel innerhalb einer Frist von sechs Wochen seitens Bruno Wenner Fahrzeugteile im Wege der Nachbesserung gemäß § 8 Abs. 2 nicht behoben werden, so hat der Kunde Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufes (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Es gilt § 476a BGB.
Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritter erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung von Bruno Wenner Fahrzeugteile, dass der Eingriff in das Gerät den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen und gebrauchten Ersatzteile gegenüber Endkunden beträgt 24 Monate.
Die Gewährleistung gegenüber Händlern setzen wir auf 12 Monate fest.
Von jeglicher Gewährleistung durch uns ausgeschlossen sind:
Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; Schäden durch höhere Gewalt, z. B. Blitzschlag;
Schäden durch ausgelaufene bzw. die Verwendung ungeeigneter Batterien;
Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer Teile;
Kosten, die durch Einbau bzw. Ausbau fehlerhafter Gebrauchtteile entstehen.


§ 9 Haftung

Ist in der Kunde Kaufmann und erfolgt die bestellte Leistung für seinen Geschäftsbetrieb, beschränkt sich bei Schadensersatzansprüchen die Haftung von Bruno Wenner Fahrzeugteile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter, sowie bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bruno Wenner Fahrzeugteile - außer in den Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit des Inhabers und leitender Angestellter - nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden.
Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
Wenn durch Verschulden von Bruno Wenner Fahrzeugteile der gelieferte Gegenstand vom Kunden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss liegenden Vorschlägen und Beratungen sowie anderen vertraglichen Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weitere Ansprüche des Kunden die Regelungen des § 9 Abs. 3 bis 6 entsprechend.


§ 10 Datenspeicherung

Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes wird darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sollten Sie Änderungen, Sperrung oder Löschung Ihrer Daten wünschen, wenden Sie sich bitte per E-Mail an info@mercedeslager.de.


§ 11 Aufrechnung

Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Bruno Wenner Fahrzeugteile ist es seitens des Kunden nur zulässig, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Bruno Wenner Fahrzeugteile anerkannt worden sind.


§ 12 Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bruno Wenner Fahrzeugteile berechtigt, wenn der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Klage beim Amtsgericht 33788 Halle zu erheben, dass für den Hauptsitz von Bruno Wenner Fahrzeugteile zuständig ist. Bruno Wenner Fahrzeugteile ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.


§ 13 Sonstiges

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 30.01.2008